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Stellenausschreibungen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Wer kann Antragsteller sein?
Warum kann die Kommune nicht Zuwendungsempfänger sein und gleichzeitig die Mittel an einen Träger (z.B. per Ausschreibung) weiterreichen?
Was muss beachtet werden, wenn ein Träger den Antrag stellt?
Wer ist Zuwendungsempfänger?
Wer sollte sich im GFAW-Portal registrieren?
Welche Zielgruppen können in der Projektarbeit angesprochen werden?
Sind bei der Finanzierung Eigenanteile erforderlich und in welcher Höhe?
Kann eine Fristverlängerung beantragt werden?
Wann ist der späteste Starttermin für einen Stützpunkt?
Welche Rolle übernimmt die Koordinierungsstelle während der Antragsphase?
Wie hoch ist die maximale Förderhöhe?
Wer entscheidet über die Vergabe der Projekte?
Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns!
Interessenbekundungsverfahren für die Stützpunkte
Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Thema „Wohnort- bzw. sozialraumbezogene Projekte zur Organisation und Steuerung bedarfsgerechter Angebote der sozialen und beruflichen Integration“ im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013.
1. Gegenstand der Interessenbekundung
Im Rahmen einer Interessenbekundung sollen Kommunen bzw. Projektträger ermittelt werden, die wohnort- bzw. sozialraumbezogene Konzeptionen entwickeln, um einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Abbau von Armut zu leisten. Dabei sind die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren zu berücksichtigen.
Ziel ist die soziale und berufliche Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen, die Bekämpfung von Armut und die Verbesserung der Lebensqualität in den Wohnquartieren.
Die bestehende soziale Infrastruktur soll für die Hilfesuchenden erschlossen, genutzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. In wohnortnahen Anlaufstellen werden Potentiale und Defizite in der Region identifiziert, Schnittstellen definiert und Kooperationen organisiert. Diesbezügliches lokales Wissen wird erfasst und verbreitet und soll so zum Aufbau sowie zur Steuerung eines bedarfsgerechten Unterstützungsangebots und eines sozialintegrativen Netzwerks im Sozialraum beitragen. Es werden keine neuen Strukturen aufgebaut, sondern vorhandene Anlauf,- Informations- und Beratungsstellen in den Quartieren genutzt und weiterentwickelt, um für Bürger konkrete Hilfestellungen und Vermittlung an weiterführende Hilfen bzw. zuständige Stellen anzubieten. Dies kann im Einzelfall auch begleitende Betreuung und Unterstützung beinhalten. Das erwünschte Themenspektrum umfasst alle relevanten Beratungsangebote zur sozialen und beruflichen Integration.
Als beispielhafte Aktivitäten zu den o. g. Zielen und Aufgaben werden genannt:
Themenauswahl und Schwerpunktsetzung
- Identifizierung von erkennbaren Potentialen und Defiziten in der Region
- Bündelung von ähnlich gelagerten Aktivitäten und Vorhaben
- Formulierung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Schwerpunktthemen
Aktivierung und Netzwerkbildung
- Aktive Einbindung bestehender Einrichtungen, Initiativen, Projekte und Netzwerke
- Aktivierung und Stärkung themenbezogener Initiativen
- Aufbau von Kooperationsstrukturen
- Einrichtung und Nutzung vorhandener Kommunikationsstrukturen
- Koordinierung zwischen Interessengruppen
- Verknüpfung zu relevanten überregionalen Einrichtungen und Initiativen
Kommunikation, Präsenz im Gebiet, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement+
- Information und Beratung der Bewohner zu den Schwerpunktthemen, ggfs.
- Weitervermittlung an die zuständigen Stellen
- Regelmäßige Sprechstunden, ggfs. aufsuchende Arbeit
- Organisation und Moderation von Sozialraumkonferenzen und themenbezogenen Veranstaltungen
- Projektsteuerung und Berichterstattung
Die ausgewählten Projekte werden auf Antrag gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder der Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ gefördert.
Für die ausgewählten Projekte wird im Regelfall ein Beginn zum 01.01.2013 angestrebt. Projektende ist der 31.12.2014.
Die Projekte werden über den ESF gefördert. Die Kofinanzierung kann durch private oder kommunale Mittel in Form von anteiliger Finanzierung oder der Bereitstellung anteiliger Personalressourcen bzw. von Sachmitteln erfolgen.
Gefördert werden Personalausgaben für maximal 2 VZÄ unter Einhaltung des Besserstellungsverbots bis zur Entgeltgruppe E 11 des TV-L plus Sach- und Verwaltungskosten entsprechend der Richtlinie. Die Förderhöhe soll einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 € nicht überschreiten.
2. Anforderungen an die Teilnehmenden und Beiträge
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, die ggf. mit einem durch sie zu benennenden freien Träger kooperieren. Die Interessenbekundungen sind jeweils für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einzureichen, wobei das Projekt auf einzelne Quartiere beschränkt werden kann.
Im Falle der Projektumsetzung durch freie Träger ist Fördervoraussetzung, dass die Konzeptionen im Rahmen von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit kommunalen Trägern der öffentlichen Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe sowie ggf. weiteren relevanten regionalen bzw. lokalen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.
Der Träger muss fachlich, personell, methodisch und organisatorisch zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts in der Lage sein, eine effiziente Finanzplanung sicherstellen und eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Zuwendung gewährleisten.
Im Konzept ist die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Jobcentern, Schulen, Kindertageseinrichtungen, den öffentlichen und freien Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, den Angeboten zur sozialen und beruflichen Integration sowie weiteren relevanten lokalen und regionalen Akteuren darzustellen. Bei Standorten in kreisangehörigen Städten ist Einvernehmen zwischen dem Antragsteller und der Standortkommune herzustellen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über gute Kenntnisse bzw. Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:
- Projektmanagement
- Sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen in der Region
- Netzwerkarbeit
- Soziale, interkulturelle und Beratungskompetenz
- Kommunikations- und Moderationsfähigkeit
- Methoden der Aktivierung und Gemeinwesenarbeit
Während der Projektlaufzeit werden die ausgewählten Vorhaben begleitend durch eine fachkundige Stelle moderiert und beraten. Diese steht interessierten Kommunen bereits während der Konzept- und Vorbereitungsphase für inhaltliche Fragen zum Vorhaben zur Verfügung. Name und Kontaktdaten der fachkundigen Stelle werden ab dem 17.09.2012 auf der GFAW-Webseite www.gfaw-thueringen.de bekanntgegeben.
3. Mit der Interessenbekundung vorzulegenden Unterlagen und Nachweise
Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit u. a. durch Vorlage von:
- Aussagen zur avisierten nachhaltigen Einbindung des Beratungsangebots in die regionale soziale Infrastruktur / das regionale sozialintegrative Netzwerk über den ESF- Förderzeitraum hinaus;
- Ggfs. Referenzprojekte und Angaben zur Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Zusätzlich im Falle der Beauftragung freier Träger: Vorgesehenes Auswahlverfahren, ggfs. Muster von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit dem Antragsteller.
Kompakte, aber aussagekräftige Beschreibung des beabsichtigten Vorgehens und der geplanten Umsetzung unter Beachtung der o. g. Ziele und Aufgaben, Aussagen zur vorgesehenen Methodik, Qualitäts- und Ergebnissicherung sowie zum Projektmanagement.
Begründung, inwieweit das Projekt eine bedarfsgerechte und nachhaltige Ergänzung des bestehenden regionalen bzw. kommunalen Angebots im Bereich der sozialen Infrastruktur darstellt.
Ausgaben- und Finanzierungsplan, Aussagen zu vorgesehenen Vereinbarungen bzw. Absichtserklärungen zur Kofianzierung
4. Verfahren
4.1 Ausschreibungszeitraum, Zeitplan
Der Ausschreibungszeitraum zum Wettbewerb beginnt mit der Veröffentlichung auf der Webseite der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH www.gfaw-thueringen.de am 04.09.2012 08:00 Uhr und endet am 26.10.2012, 12:00 Uhr.
4.2 Auswahl- und Antragsverfahren
Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.
Zunächst werden alle bei der GFAW eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung nach formaler Übereinstimmung mit den Bedingungen der Interessenbekundung unterzogen.
In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der für eine Antragstellung in Frage kommenden Vorschläge durch eine fachliche Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des TMWAT, des TMSFG, der GFAW, des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen. Die Jury stellt anhand der in Punkt 4.3 genannten Bewertungskriterien den Projektnutzen fest und gibt der Bewilligungsbehörde eine entsprechende Empfehlung. Die Träger der empfohlenen Projekte werden durch die GFAW benachrichtigt und zur Antragstellung aufgefordert.
4.3 Bewertungskriterien
Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt (in Klammern ist der Faktor der Gewichtung angegeben):
- Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Trägers (40%)
- Umsetzungsplanung, methodische Kongruenz, Qualitätssicherung (40%)
- Wirtschaftlichkeit der Ausgabenplanung (20%)
5. Durchführende Instanz
5.1 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH
Referat 2.5
Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt
Tel: 0361 – 2223 233
Fax: 0361 – 2223 182
E-Mail: foerderservice@gfaw-thueringen.de
5.2 Einreichung der Beiträge
Die Konzeptvorschläge zur Interessenbekundung sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal auf der Homepage der GFAW mbH www.gfaw-thueringen.de einzusenden.
Die teilnehmenden Träger müssen sich registrieren und erhalten somit einen eigenen geschützten Zugang zum Wettbewerbsportal.
Sofern Fragen von allgemeinem Interesse von Teilnehmenden an die GFAW gestellt werden, werden die Antworten allen registrierten Interessenten zur Verfügung stehen. Anfragen sind grundsätzlich per E-Mail an die GFAW zu übermitteln.
Die teilnehmenden Träger können in dem Portal ihre strukturierten Beiträge nach den förmlichen Vorgaben der GFAW erstellen. Grundlegende Daten sind in einen Fragebogen einzugeben. Ausführlichere Angaben können in download-fähige Dokumente eingegeben, offline bearbeitet und wieder hochgeladen werden. Darüber hinaus können gescannte Dokumente hochgeladen werden. Die Bearbeitung und Speicherung der Angaben ist während der gesamten Laufzeit der Interessenbekundung bis zum Absenden des Beitrags möglich. Das Portal ist bis zum 26.10.2012 12:00 Uhr frei geschaltet. Danach sind keine Eingaben mehr möglich.
Die Beteiligung an der Interessenbekundung erfolgt über das Absenden des Beitrags. Danach bleibt die Bearbeitung gesperrt. Beim Anklicken des Buttons Absenden im Portal wird automatisch eine Teilnahmeerklärung als pdf – File generiert, die auszudrucken ist. Der Ausdruck muss, versehen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Teilnehmenden, per Brief an die GFAW gesandt werden. Deren Posteingang bei der GFAW muss spätestens am dritten Werktag nach dem Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, d. h. am 01.11.2012, erfolgt sein.
Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Beitrag nicht gewertet. Sämtliche, nicht auf elektronischem Weg übermittelten Anlagen und Dokumente sind in Kopie in Papierform mit der Teilnahmeerklärung einzureichen.
Eine Beitragsabgabe per Post ist nicht möglich.
Das Thinka-Team
BLINDTEXT : Intro Satz. Das ThINKA-Team stellt sich vor. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat.
Ich bin Projektkoordinator der sozialraumbezogenen Vorhaben von ThINKA in Thüringen in Jena. Zu meinen Aufgaben gehören die Beratung und Begleitung der thüringenweit ausgewählten Stützpunkte, um diese beim Auf- und Ausbau der Netzwerke sowie bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Ich versuche in den Gesprächen vor Ort meinen Erfahrungsschatz im Projektmanagement, Fundraising und der Netzwerkarbeit gewinnbringend für die ThINKA Projekte einzusetzen. Wichtig ist hierfür immer ein Austausch auf Augenhöhe und ein wertschätzender Umgang. Mein Ziel ist es immer, die Projekte bestmöglich für ihre anstehenden Aufgaben aufzustellen. Gleichzeitig ist es mir wichtig eine Stimme für die Interessen der ThINKA Projekte zu sein.
Seit September 2023 unterstütze und begleite ich die Projekte der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung in den Bereichen Einzelfallarbeit sowie Netzwerk- und Sozialraumarbeit in koordinierender Rolle. Als Soziologe und Humangeograph ist mir der Einfluss sozialräumlicher Strukturen, gesellschaftlicher Zugängen sowie Möglichkeiten sozialer Teilhabe auf die Sozialdynamik bewusst. Leider sind diese Partizipationsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft häufig sehr unterschiedlich verteilt, wodurch besonders vulnerable Gruppen struktureller Benachteiligung ausgesetzt sind. Mit meiner Arbeit als Koordinator der ThINKA-Projekte werde ich einen Beitrag zum Abbau dieser sozialen Ungleichheit leisten, indem ich mit den Projekten je nach Bedarf methodische und konzeptuelle Lösungsansätze erörtere. Im Zuge dieser Arbeit kann ich auf einen umfangreichen interkulturellen Erfahrungsschatz, vielfältige praktische Arbeitserfahrung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern sowie auf das Know-how eines respektvollen und kooperativen zwischenmenschlichen Umgangs zurückgreifen. Ich freue mich darauf, den verschiedenen Projekten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu zuarbeiten und ihnen bei der Inklusion vulnerabler Gruppen in das gesellschaftliche Miteinander bedarfsgerecht zur Seite zu stehen.
Als Medienkünstler / Mediengestalter (M.F.A.) unterstütze ich die ThINKA Koordinierungstelle sowie die einzelnen ThINKA Projekte seit Juli 2021 in beratender und gestalterischer Form mit neuen digitalen Ansätzen in der Sozialen Arbeit. Meine Hauptaufgaben bestehen darin, sowohl digitale Inhalte mittels Audio-, Video- und Fotoformaten für die Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungstelle und der angehörigen Projekte zu erstellen, als auch fachliche Beratung in Medienfragen anzubieten. Individuelle angepasste Workshops mit den einzelnen Projekten vertiefen die Beratungen.
Konzept und Ziele der Thüringer Initiative INKA
Ziel der Förderung ist gemäß dem spezifischen Ziel h nach VO (EU) 2021/1057, Artikel 4 (1) die aktive Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktive Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen durch die Entwicklung einer bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur. Die erfolgt durch die Initiierung, Qualifizierung, Begleitung und Evaluierung inklusiver Sozialplanungsprozesse sowie durch die Verbesserung der wohnort- bzw. sozialraumbezogenen Netzwerkaktivitäten.
In Fortführung und Weiterentwicklung der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung (ThINKA) wurden mittels eines Konzeptauswahlverfahrens kommunale Gebietskörperschaften und Projektträger:innen ausgesucht, die „wohnort- bzw. sozialraumbezogene Konzeptionen entwickeln, um einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und somit zum Abbau von Armut leisten. Dabei sind die Querschnittsziele und Prinzipien ‚Nachhaltige Entwicklung‘, ‚Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung‘ sowie ‚Gleichstellung von Männern und Frauen‘ und die damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren bzw. Sozialräumen zu berücksichtigen.“
Ziel auf Gebietsebene ist es, einerseits Einzelfallarbeit in Form von individueller Beratung und Vermittlung von „hilfebedürftigen“ Personen in allen Lebenslagen zu leisten, also sozial zu integrieren und damit die Grundlagen für eine berufliche Integration zu schaffen, andererseits aber auch einen Sozialraumbezug in Form von Stadtteilarbeit bzw. aufsuchender Sozialarbeit herzustellen. Die Verbindung dieser beiden Ansätze bildet das innovative Moment bei ThINKA. So wird es Aufgabe der Anlaufstellen vor Ort sein, Komm- und Gehstrukturen zu verknüpfen. Denn erst mit diesem Ansatz kann die Lebenswelt der Hilfesuchenden kontextbezogen und ganzheitlich erfasst werden.
Ziel auf Verwaltungsebene ist es, eine Steuerungsgruppe aufzubauen, die Verantwortung für den Sozialraum übernimmt und den ThINKA-Prozess nachhaltig begleitet. Damit werden die Voraussetzungen für eine transparente Arbeit geschaffen. Ebenfalls wird jeder ThINKA-Standort durch ein Monitoring begleitet, um konkrete Ergebnisse über die Implementierung von ThINKA zu erhalten.
ThINKA Leitlinien
Aktivierung
Ziel der Projekte ist es, die Bürger:innen vor Ort zu aktivieren und zu motivieren, um Eigeninitiative sozial wie beruflich zu entwickeln. Es soll eine lokale Kultur der Beteiligung aufgebaut werden.
Kooperation
Soziale und berufliche Integration betreiben viele Bildungsträger:innen und Beschäftigungsgesellschaften, die nicht immer miteinander kooperieren. Wir setzen durch gezielte Vernetzung auf Kooperation statt Konkurrenz.
Nachhaltigkeit
Wir leben im Zeitalter der Programme und Projekte. Trotz der begrenzten Laufzeiten entstehen bedarfsorientierte Strukturen, die es gilt, nachhaltig zu sichern.
Integration
Ziel ist es, den vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen Personenkreis integrativ zu fördern. Soziale Integration ist hier ein erster Schritt zur beruflichen Integration.
Integration
Ziel ist es, den vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen Personenkreis integrativ zu fördern. Soziale Integration ist hier ein erster Schritt zur beruflichen Integration.
Nachhaltigkeit
Wir leben im Zeitalter der Programme und Projekte. Trotz der begrenzten Laufzeiten entstehen bedarfsorientierte Strukturen, die es gilt, nachhaltig zu sichern.
Kooperation
Soziale und berufliche Integration betreiben viele Bildungsträger:innen und Beschäftigungsgesellschaften, die nicht immer miteinander kooperieren. Wir setzen durch gezielte Vernetzung auf Kooperation statt Konkurrenz.
Aktivierung
Ziel der Projekte ist es, die Bürger:innen vor Ort zu aktivieren und zu motivieren, um Eigeninitiative sozial wie beruflich zu entwickeln. Es soll eine lokale Kultur der Beteiligung aufgebaut werden.