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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Wer kann Antragsteller sein?
Als Antragsteller kommen alle kreisfreien Städte und Landkreise in Frage. Wird von der Kommune oder dem Landkreis ein Kooperationspartner benannt, dann ist dieser Träger gleichzeitig der Antragsteller. Wie die Kommune oder der Landkreis den Träger auswählt, ist ihr überlassen.
Warum kann die Kommune nicht Zuwendungsempfänger sein und gleichzeitig die Mittel an einen Träger (z.B. per Ausschreibung) weiterreichen?
Im Falle eines benannten Trägers (durch die Kommune) ist dieser gleichzeitig auch Zuwendungsempfänger. Wenn die Kommune Zuwendungsempfänger wäre, und dann anschließend die Mittel per Ausschreibung an einen Träger weitergegeben würden, müssten Steuern entrichtet werden, die nicht förderfähig sind. Außerdem vergibt das Land die ESF-Mittel und nicht die Kommune oder der Landkreis.
Was muss beachtet werden, wenn ein Träger den Antrag stellt?
Der Träger muss mit der Kommune bzw. dem Landkreis einen Kooperationsvertrag abschließen, in dem die Umsetzung und Zusammenarbeit beschrieben ist (siehe auch Ziffer 4.4 in der "Zuwendungsrichtlinie":/files/Zuwendungsrichtlinie-05-06-12.pdf ). Der Kooperationsvertrag ist dem Antragsformularen online beizufügen. Liegt bis zum Ablauf der Frist (15.11.12) kein Kooperationsvertrag vor, dann muss mindestens eine Absichtserklärung seitens der Kommune oder dem Landkreis online hochgeladen werden.
Wer ist Zuwendungsempfänger?
Zuwendungsempfänger ist der von der Kommune bzw. dem Landkreis benannte Träger oder die Kommune oder der Landkreis selbst, wenn sie das Projekt in Eigenregie umsetzt.
Wer sollte sich im GFAW-Portal registrieren?
Entweder der beauftragte Träger oder die Kommune (als Träger), wenn sie das Projekt selbst umsetzt. Leider sind die GFAW-Formulare nur auf Träger zugeschnitten.
Welche Zielgruppen können in der Projektarbeit angesprochen werden?
Zielgruppe sind alle Personen im erwerbsfähigen Alter. Kinder und Senioren sind keine Zielgruppen, aber wenn sie im Zusammenhang mit der Projektumsetzung stehen, dann können diese in die Projektarbeit mit eingebunden werden.
Sind bei der Finanzierung Eigenanteile erforderlich und in welcher Höhe?
Die Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beträgt gemäß Ziffer 5.2 der "Zuwendungsrichtlinie":/files/Zuwendungsrichtlinie-05-06-12.pdf im Regelfall bis zu 75% der Gesamtausgaben. Die Richtlinie sieht demnach vor, dass mindestens 25% der Gesamtausgaben für das Projekt aus anderen nationalen oder privaten Mitteln – so genannten Kofinanzierungsmitteln – bereit gestellt werden sollten. Dies können kommunale Mittel der Kommune aber auch „private“ Mittel von Dritten, beispielsweise aus der Wohnungswirtschaft sein (siehe auch Anlage_03, Finanzierungsplan). ESF-Bundesmittel sind jedoch nicht als Kofinanzierung zugelassen.
Kann eine Fristverlängerung beantragt werden?
Ja. Wenn Sie die Abgabefrist bis zum 15.11.12 nicht einhalten können, dann kontaktieren Sie uns bitte im Vorfeld und reichen eine Begründung ein. Ob eine Fristverlängerung gewährt wird, wird im Einzelfall vom Fördermittelgeber geprüft und entschieden.
Wann ist der späteste Starttermin für einen Stützpunkt?
Als Starttermin wird der 1. Januar 2013 angestrebt. Spätester Beginn ist der 1. März 2013, aber dies wird im Einzelfall geprüft und ist mit dem Fördermittelgeber im Vorfeld zu besprechen. Bitte kontaktieren Sie uns zeitnah.
Welche Rolle übernimmt die Koordinierungsstelle während der Antragsphase?
Die ThASG ist im Antragsverfahren nur beratend tätig und hat bei der Vergabe keine Entscheidungsgewalt.
Wie hoch ist die maximale Förderhöhe?
Die Förderhöhe aus ESF-Mitteln soll einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 Euro nicht überschreiten. Die Projektausgaben können also mehr als 100.000 Euro betragen, wenn hierfür entsprechende Kofinanzierungsmittel zur Verfügung stehen.
Wer entscheidet über die Vergabe der Projekte?
Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Sie setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des TMWAT, des TMSFG, der GFAW, des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen (Bewertungskriterien siehe 4.3 in der Interessenbekundung).

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Interessenbekundungsverfahren für die Stützpunkte

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für Projekte zum Thema „Wohnort- bzw. sozialraumbezogene Projekte zur Organisation und Steuerung bedarfsgerechter Angebote der sozialen und beruflichen Integration“ im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013.

1. Gegenstand der Interessenbekundung

Im Rahmen einer Interessenbekundung sollen Kommunen bzw. Projektträger ermittelt werden, die wohnort- bzw. sozialraumbezogene Konzeptionen entwickeln, um einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Abbau von Armut zu leisten. Dabei sind die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren zu berücksichtigen.

Ziel ist die soziale und berufliche Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen, die Bekämpfung von Armut und die Verbesserung der Lebensqualität in den Wohnquartieren.

Die bestehende soziale Infrastruktur soll für die Hilfesuchenden erschlossen, genutzt und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. In wohnortnahen Anlaufstellen werden Potentiale und Defizite in der Region identifiziert, Schnittstellen definiert und Kooperationen organisiert. Diesbezügliches lokales Wissen wird erfasst und verbreitet und soll so zum Aufbau sowie zur Steuerung eines bedarfsgerechten Unterstützungsangebots und eines sozialintegrativen Netzwerks im Sozialraum beitragen. Es werden keine neuen Strukturen aufgebaut, sondern vorhandene Anlauf,- Informations- und Beratungsstellen in den Quartieren genutzt und weiterentwickelt, um für Bürger konkrete Hilfestellungen und Vermittlung an weiterführende Hilfen bzw. zuständige Stellen anzubieten. Dies kann im Einzelfall auch begleitende Betreuung und Unterstützung beinhalten. Das erwünschte Themenspektrum umfasst alle relevanten Beratungsangebote zur sozialen und beruflichen Integration.


Als beispielhafte Aktivitäten zu den o. g. Zielen und Aufgaben werden genannt:

Themenauswahl und Schwerpunktsetzung
  • Identifizierung von erkennbaren Potentialen und Defiziten in der Region
  • Bündelung von ähnlich gelagerten Aktivitäten und Vorhaben
  • Formulierung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Schwerpunktthemen
Aktivierung und Netzwerkbildung
  • Aktive Einbindung bestehender Einrichtungen, Initiativen, Projekte und Netzwerke
  • Aktivierung und Stärkung themenbezogener Initiativen
  • Aufbau von Kooperationsstrukturen
  • Einrichtung und Nutzung vorhandener Kommunikationsstrukturen
  • Koordinierung zwischen Interessengruppen
  • Verknüpfung zu relevanten überregionalen Einrichtungen und Initiativen
Kommunikation, Präsenz im Gebiet, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement+
  • Information und Beratung der Bewohner zu den Schwerpunktthemen, ggfs.
  • Weitervermittlung an die zuständigen Stellen
  • Regelmäßige Sprechstunden, ggfs. aufsuchende Arbeit
  • Organisation und Moderation von Sozialraumkonferenzen und themenbezogenen Veranstaltungen
  • Projektsteuerung und Berichterstattung

Die ausgewählten Projekte werden auf Antrag gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder der Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration im Rahmen des Programms „Arbeit für Thüringen und Zukunft Familie“ gefördert.

Für die ausgewählten Projekte wird im Regelfall ein Beginn zum 01.01.2013 angestrebt. Projektende ist der 31.12.2014.

Die Projekte werden über den ESF gefördert. Die Kofinanzierung kann durch private oder kommunale Mittel in Form von anteiliger Finanzierung oder der Bereitstellung anteiliger Personalressourcen bzw. von Sachmitteln erfolgen.

Gefördert werden Personalausgaben für maximal 2 VZÄ unter Einhaltung des Besserstellungsverbots bis zur Entgeltgruppe E 11 des TV-L plus Sach- und Verwaltungskosten entsprechend der Richtlinie. Die Förderhöhe soll einen jährlichen Höchstbetrag von 100.000 € nicht überschreiten.


2. Anforderungen an die Teilnehmenden und Beiträge

Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, die ggf. mit einem durch sie zu benennenden freien Träger kooperieren. Die Interessenbekundungen sind jeweils für den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt einzureichen, wobei das Projekt auf einzelne Quartiere beschränkt werden kann.

Im Falle der Projektumsetzung durch freie Träger ist Fördervoraussetzung, dass die Konzeptionen im Rahmen von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit kommunalen Trägern der öffentlichen Sozial-, Gesundheits- und Jugendhilfe sowie ggf. weiteren relevanten regionalen bzw. lokalen Akteuren entwickelt und umgesetzt werden.

Der Träger muss fachlich, personell, methodisch und organisatorisch zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts in der Lage sein, eine effiziente Finanzplanung sicherstellen und eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Zuwendung gewährleisten.

Im Konzept ist die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Jobcentern, Schulen, Kindertageseinrichtungen, den öffentlichen und freien Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, den Angeboten zur sozialen und beruflichen Integration sowie weiteren relevanten lokalen und regionalen Akteuren darzustellen. Bei Standorten in kreisangehörigen Städten ist Einvernehmen zwischen dem Antragsteller und der Standortkommune herzustellen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten über gute Kenntnisse bzw. Erfahrungen in folgenden Bereichen verfügen:

  • Projektmanagement
  • Sozial- und arbeitsmarktpolitische Rahmenbedingungen in der Region
  • Netzwerkarbeit
  • Soziale, interkulturelle und Beratungskompetenz
  • Kommunikations- und Moderationsfähigkeit
  • Methoden der Aktivierung und Gemeinwesenarbeit

Während der Projektlaufzeit werden die ausgewählten Vorhaben begleitend durch eine fachkundige Stelle moderiert und beraten. Diese steht interessierten Kommunen bereits während der Konzept- und Vorbereitungsphase für inhaltliche Fragen zum Vorhaben zur Verfügung. Name und Kontaktdaten der fachkundigen Stelle werden ab dem 17.09.2012 auf der GFAW-Webseite www.gfaw-thueringen.de bekanntgegeben.


3. Mit der Interessenbekundung vorzulegenden Unterlagen und Nachweise

Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit u. a. durch Vorlage von:

  • Aussagen zur avisierten nachhaltigen Einbindung des Beratungsangebots in die regionale soziale Infrastruktur / das regionale sozialintegrative Netzwerk über den ESF- Förderzeitraum hinaus;
  • Ggfs. Referenzprojekte und Angaben zur Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Zusätzlich im Falle der Beauftragung freier Träger: Vorgesehenes Auswahlverfahren, ggfs. Muster von Kooperations- bzw. Zielvereinbarungen mit dem Antragsteller.

Kompakte, aber aussagekräftige Beschreibung des beabsichtigten Vorgehens und der geplanten Umsetzung unter Beachtung der o. g. Ziele und Aufgaben, Aussagen zur vorgesehenen Methodik, Qualitäts- und Ergebnissicherung sowie zum Projektmanagement.

Begründung, inwieweit das Projekt eine bedarfsgerechte und nachhaltige Ergänzung des bestehenden regionalen bzw. kommunalen Angebots im Bereich der sozialen Infrastruktur darstellt.

Ausgaben- und Finanzierungsplan, Aussagen zu vorgesehenen Vereinbarungen bzw. Absichtserklärungen zur Kofianzierung


4. Verfahren

4.1 Ausschreibungszeitraum, Zeitplan

Der Ausschreibungszeitraum zum Wettbewerb beginnt mit der Veröffentlichung auf der Webseite der GFAW – Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH www.gfaw-thueringen.de am 04.09.2012 08:00 Uhr und endet am 26.10.2012, 12:00 Uhr.

4.2 Auswahl- und Antragsverfahren

Die Auswahl und Bewilligung der Projekte erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren.

Zunächst werden alle bei der GFAW eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung nach formaler Übereinstimmung mit den Bedingungen der Interessenbekundung unterzogen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der für eine Antragstellung in Frage kommenden Vorschläge durch eine fachliche Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des TMWAT, des TMSFG, der GFAW, des Thüringer Landkreistages und des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen. Die Jury stellt anhand der in Punkt 4.3 genannten Bewertungskriterien den Projektnutzen fest und gibt der Bewilligungsbehörde eine entsprechende Empfehlung. Die Träger der empfohlenen Projekte werden durch die GFAW benachrichtigt und zur Antragstellung aufgefordert.

4.3 Bewertungskriterien

Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt (in Klammern ist der Faktor der Gewichtung angegeben):

  • Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Trägers (40%)
  • Umsetzungsplanung, methodische Kongruenz, Qualitätssicherung (40%)
  • Wirtschaftlichkeit der Ausgabenplanung (20%)

5. Durchführende Instanz

5.1 Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH

Referat 2.5
Warsbergstr. 1, 99092 Erfurt
Tel: 0361 – 2223 233
Fax: 0361 – 2223 182

E-Mail: foerderservice@gfaw-thueringen.de

5.2 Einreichung der Beiträge

Die Konzeptvorschläge zur Interessenbekundung sind ausschließlich elektronisch über das Ausschreibungsportal auf der Homepage der GFAW mbH www.gfaw-thueringen.de  einzusenden.

Die teilnehmenden Träger müssen sich registrieren und erhalten somit einen eigenen geschützten Zugang zum Wettbewerbsportal.

Sofern Fragen von allgemeinem Interesse von Teilnehmenden an die GFAW gestellt werden, werden die Antworten allen registrierten Interessenten zur Verfügung stehen. Anfragen sind grundsätzlich per E-Mail an die GFAW zu übermitteln.

Die teilnehmenden Träger können in dem Portal ihre strukturierten Beiträge nach den förmlichen Vorgaben der GFAW erstellen. Grundlegende Daten sind in einen Fragebogen einzugeben. Ausführlichere Angaben können in download-fähige Dokumente eingegeben, offline bearbeitet und wieder hochgeladen werden. Darüber hinaus können gescannte Dokumente hochgeladen werden. Die Bearbeitung und Speicherung der Angaben ist während der gesamten Laufzeit der Interessenbekundung bis zum Absenden des Beitrags möglich. Das Portal ist bis zum 26.10.2012 12:00 Uhr frei geschaltet. Danach sind keine Eingaben mehr möglich.

Die Beteiligung an der Interessenbekundung erfolgt über das Absenden des Beitrags. Danach bleibt die Bearbeitung gesperrt. Beim Anklicken des Buttons Absenden im Portal wird automatisch eine Teilnahmeerklärung als pdf – File generiert, die auszudrucken ist. Der Ausdruck muss, versehen mit der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters des Teilnehmenden, per Brief an die GFAW gesandt werden. Deren Posteingang bei der GFAW muss spätestens am dritten Werktag nach dem Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens, d. h. am 01.11.2012, erfolgt sein.

Bei Nichteinhaltung der Frist wird der Beitrag nicht gewertet. Sämtliche, nicht auf elektronischem Weg übermittelten Anlagen und Dokumente sind in Kopie in Papierform mit der Teilnahmeerklärung einzureichen.

Eine Beitragsabgabe per Post ist nicht möglich.

Das Thinka-Team

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ThINKA Koordinierungsstelle, Nico Przeliorz

Nico Przeliorz

Projektkoordinator

Tel 03641 89 89 574

Ich bin Projektkoordinator der sozialraumbezogenen Vorhaben von ThINKA in Thüringen in Jena. Zu meinen Aufgaben gehören die Beratung und Begleitung der thüringenweit ausgewählten Stützpunkte, um diese beim Auf- und Ausbau der Netzwerke sowie bei der Umsetzung ihrer Projekte zu unterstützen. Ich versuche in den Gesprächen vor Ort meinen Erfahrungsschatz im Projektmanagement, Fundraising und der Netzwerkarbeit gewinnbringend für die ThINKA Projekte einzusetzen. Wichtig ist hierfür immer ein Austausch auf Augenhöhe und ein wertschätzender Umgang. Mein Ziel ist es immer, die Projekte bestmöglich für ihre anstehenden Aufgaben aufzustellen. Gleichzeitig ist es mir wichtig eine Stimme für die Interessen der ThINKA Projekte zu sein.

Otto Thasler

Otto Thasler

Projektkoordinator

Tel 03641 89 88 314

Seit September 2023 unterstütze und begleite ich die Projekte der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung in den Bereichen Einzelfallarbeit sowie Netzwerk- und Sozialraumarbeit in koordinierender Rolle. Als Soziologe und Humangeograph ist mir der Einfluss sozialräumlicher Strukturen, gesellschaftlicher Zugängen sowie Möglichkeiten sozialer Teilhabe auf die Sozialdynamik bewusst. Leider sind diese Partizipationsmöglichkeiten innerhalb der Gesellschaft häufig sehr unterschiedlich verteilt, wodurch besonders vulnerable Gruppen struktureller Benachteiligung ausgesetzt sind. Mit meiner Arbeit als Koordinator der ThINKA-Projekte werde ich einen Beitrag zum Abbau dieser sozialen Ungleichheit leisten, indem ich mit den Projekten je nach Bedarf methodische und konzeptuelle Lösungsansätze erörtere. Im Zuge dieser Arbeit kann ich auf einen umfangreichen interkulturellen Erfahrungsschatz, vielfältige praktische Arbeitserfahrung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern sowie auf das Know-how eines respektvollen und kooperativen zwischenmenschlichen Umgangs zurückgreifen. Ich freue mich darauf, den verschiedenen Projekten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu zuarbeiten und ihnen bei der Inklusion vulnerabler Gruppen in das gesellschaftliche Miteinander bedarfsgerecht zur Seite zu stehen.

Christoph Höfferl

Öffentlichkeitsarbeit

Tel 03641 89 86 936

Als Medienkünstler / Mediengestalter (M.F.A.) unterstütze ich die ThINKA Koordinierungstelle sowie die einzelnen ThINKA Projekte seit Juli 2021 in beratender und gestalterischer Form mit neuen digitalen Ansätzen in der Sozialen Arbeit. Meine Hauptaufgaben bestehen darin, sowohl digitale Inhalte mittels Audio-, Video- und Fotoformaten für die Öffentlichkeitsarbeit der Koordinierungstelle und der angehörigen Projekte zu erstellen, als auch fachliche Beratung in Medienfragen anzubieten. Individuelle angepasste Workshops mit den einzelnen Projekten vertiefen die Beratungen.

Konzept und Ziele der Thüringer Initiative INKA

Ziel der Förderung ist gemäß dem spezifischen Ziel h nach VO (EU) 2021/1057, Artikel 4 (1) die aktive Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktive Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Personengruppen durch die Entwicklung einer bedarfsgerechten Sozial- und Bildungsinfrastruktur. Die erfolgt durch die Initiierung, Qualifizierung, Begleitung und Evaluierung inklusiver Sozialplanungsprozesse sowie durch die Verbesserung der wohnort- bzw. sozialraumbezogenen Netzwerkaktivitäten.

Auszug aus der Sozialstrategierichtlinie – Förderrichtlinie zur Umsetzung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus im Freistaat Thüringen im Förderzeitraum 2021-2027 (Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe)

In Fortführung und Weiterentwicklung der Thüringer Initiative für Integration, Nachhaltigkeit, Kooperation und Aktivierung (ThINKA) wurden mittels eines Konzeptauswahlverfahrens kommunale Gebietskörperschaften und Projektträger:innen ausgesucht, die „wohnort- bzw. sozialraumbezogene Konzeptionen entwickeln, um einen aktivierenden Beitrag zur sozialen Integration, zur Herstellung bzw. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und somit zum Abbau von Armut leisten. Dabei sind die Querschnittsziele und Prinzipien ‚Nachhaltige Entwicklung‘, ‚Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung‘ sowie ‚Gleichstellung von Männern und Frauen‘ und die damit verbundenen Herausforderungen an die soziale Infrastruktur in den Wohnquartieren bzw. Sozialräumen zu berücksichtigen.“

Ziel auf Gebietsebene ist es, einerseits Einzelfallarbeit in Form von individueller Beratung und Vermittlung von „hilfebedürftigen“ Personen in allen Lebenslagen zu leisten, also sozial zu integrieren und damit die Grundlagen für eine berufliche Integration zu schaffen, andererseits aber auch einen Sozialraumbezug in Form von Stadtteilarbeit bzw. aufsuchender Sozialarbeit herzustellen. Die Verbindung dieser beiden Ansätze bildet das innovative Moment bei ThINKA. So wird es Aufgabe der Anlaufstellen vor Ort sein, Komm- und Gehstrukturen zu verknüpfen. Denn erst mit diesem Ansatz kann die Lebenswelt der Hilfesuchenden kontextbezogen und ganzheitlich erfasst werden.

Ziel auf Verwaltungsebene ist es, eine Steuerungsgruppe aufzubauen, die Verantwortung für den Sozialraum übernimmt und den ThINKA-Prozess nachhaltig begleitet. Damit werden die Voraussetzungen für eine transparente Arbeit geschaffen. Ebenfalls wird jeder ThINKA-Standort durch ein Monitoring begleitet, um konkrete Ergebnisse über die Implementierung von ThINKA zu erhalten.

ThINKA Leitlinien

Aktivierung – Inka Thüringen

Aktivierung

Ziel der Projekte ist es, die Bürger:innen vor Ort zu aktivieren und zu motivieren, um Eigeninitiative sozial wie beruflich zu entwickeln. Es soll eine lokale Kultur der Beteiligung aufgebaut werden.

Kooperation – Inka Thüringen

Kooperation

Soziale und berufliche Integration betreiben viele Bildungsträger:innen und Beschäftigungsgesellschaften, die nicht immer miteinander kooperieren. Wir setzen durch gezielte Vernetzung auf Kooperation statt Konkurrenz.

Nachhaltigkeit – Inka Thüringen

Nachhaltigkeit

Wir leben im Zeitalter der Programme und Projekte. Trotz der begrenzten Laufzeiten entstehen bedarfsorientierte Strukturen, die es gilt, nachhaltig zu sichern.

Integration – Inka Thüringen

Integration

Ziel ist es, den vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen Personenkreis integrativ zu fördern. Soziale Integration ist hier ein erster Schritt zur beruflichen Integration.

Integration

Integration – Inka Thüringen
Integration – Inka Thüringen

Ziel ist es, den vom 1. Arbeitsmarkt ausgeschlossen Personenkreis integrativ zu fördern. Soziale Integration ist hier ein erster Schritt zur beruflichen Integration.

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit – Inka Thüringen
Nachhaltigkeit – Inka Thüringen

Wir leben im Zeitalter der Programme und Projekte. Trotz der begrenzten Laufzeiten entstehen bedarfsorientierte Strukturen, die es gilt, nachhaltig zu sichern.

Kooperation

Kooperation – Inka Thüringen
Kooperation – Inka Thüringen

Soziale und berufliche Integration betreiben viele Bildungsträger:innen und Beschäftigungsgesellschaften, die nicht immer miteinander kooperieren. Wir setzen durch gezielte Vernetzung auf Kooperation statt Konkurrenz.

Aktivierung

Aktivierung – Inka Thüringen
Aktivierung – Inka Thüringen

Ziel der Projekte ist es, die Bürger:innen vor Ort zu aktivieren und zu motivieren, um Eigeninitiative sozial wie beruflich zu entwickeln. Es soll eine lokale Kultur der Beteiligung aufgebaut werden.

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